Leasingbriefauskunft anfordern

    Über diesen Online-Prozess können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

    Beschreibung

    Über diesen Online-Prozess können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

    Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der ZulassungsbescheinigungTeil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen die Postleitzahl Ihres Wohnortes oder Ihres Firmensitzes sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Voraussetzungen

    Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    -

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Über den oben stehenden Link können Sie die Leasingbriefauskunft anfordern.

    Nach Eingabe der erforderlichen Daten wird Ihre Anfrage sofort geprüft. Bereits nach wenigen Minuten wird Ihnen bei dem Ergebnis der Auskunft angezeigt, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist oder ob diese noch nicht vorliegt.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten die Auskunft sofort online nach Eingabe der notwendigen Daten.

    Kosten

    Für die Leasingbriefauskunft werden keine Gebühren fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einer Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht von Ihrem Kredit- oder Leasinggeber.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 109)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de