Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

    Hier können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern.

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Güglingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II

    Voraussetzungen

    Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    -

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung- oder ummeldung benötigt.
    Somit also bei:

    • Neuzulassung
    • Halterwechsel
    • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk
    • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
    • neuem Kennzeichen
    • Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
    • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
    • Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
    • Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)

    Fristen

    -

    Bearbeitungsdauer

    -

    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: 456)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de