Immissionsschutz - Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

    Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

    Beschreibung

    Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 20

    72072 Tübingen

    Postfachadresse

    Postfach 26 66

    72016 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 757-0

    Fax: 07071 757-3190

    E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7

    79114 Freiburg i. Br.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/208-0

    Fax: 0761/208-394200

    E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Landratsamt Alb-Donau-Kreis (Landratsamt Alb-Donau-Kreis)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 28 20

    89018 Ulm

    Hausanschrift

    Schillerstraße 30

    89077 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0731 1850

    Fax: 0731 619369

    E-Mail: post@alb-donau-kreis.de

    De-Mail: post@alb-donau-kreis.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vollständige elektronische Anzeige

    Voraussetzungen

    Sie möchten den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein

    Verfahrensablauf

    Der Betreiberwechsel ist elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.

    Bei Unvollständigkeit erfolgt eine Mitteilung durch die zuständige Behörde.

    Nach bestandener Prüfung übernimmt die zuständige Behörde die Änderungen im Anlagenregister .

     

    Fristen

    Der Betreiberwechsel ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats anzuzeigen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anzeige bei der für Ihre Feuerungsanlage zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en