• Pforzheim (Baden-Württemberg)

Immissionsschutz - Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

Beschreibung

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

Adresse

Hausanschrift

Bissierstraße 7

79114 Freiburg i. Br.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0761/208-0

Fax: 0761/208-394200

E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Regierungspräsidium Karlsruhe (Regierungspräsidium Karlsruhe)

Adresse

Hausanschrift

Schlossplatz 1-3

76131 Karlsruhe

Kontakt

Telefon Festnetz: 0721/926-0

Fax: 0721/926-6211

E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de

De-Mail: poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Stadt Pforzheim (Stadt Pforzheim)

Adresse

Besucheranschrift

Marktplatz 1

75175 Pforzheim

Hausanschrift

Marktplatz 1

75175 Pforzheim

Großempfängerpostfach

75158 Pforzheim

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Beachten Sie die individuellen Öffnungszeiten der Ämter) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 7231 39 0

E-Mail: info@pforzheim.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Vollständige elektronische Anzeige

Voraussetzungen

Sie möchten den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Kein

Verfahrensablauf

Der Betreiberwechsel ist elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.

Bei Unvollständigkeit erfolgt eine Mitteilung durch die zuständige Behörde.

Nach bestandener Prüfung übernimmt die zuständige Behörde die Änderungen im Anlagenregister .

 

Fristen

Der Betreiberwechsel ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anzeige bei der für Ihre Feuerungsanlage zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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