Immissionsschutz - Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen
Beschreibung
Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de
Internet
Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0761/208-0
Fax: 0761/208-394200
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de
Internet
Landratsamt Esslingen (Landratsamt Esslingen)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Vollständige elektronische Anzeige
Voraussetzungen
Sie möchten den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV):
- § 6 Registrierung von Feuerungsanlagen
Rechtsbehelf
Kein
Verfahrensablauf
Der Betreiberwechsel ist elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.
Bei Unvollständigkeit erfolgt eine Mitteilung durch die zuständige Behörde.
Nach bestandener Prüfung übernimmt die zuständige Behörde die Änderungen im Anlagenregister .
Fristen
Der Betreiberwechsel ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anzeige bei der für Ihre Feuerungsanlage zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg