• Kirchheim unter Teck (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg)

Immissionsschutz - Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

Beschreibung

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

Adresse

Hausanschrift

Ruppmannstraße 21

70565 Stuttgart

Postfachadresse

Postfach 80 07 09

70507 Stuttgart

Kontakt

Telefon Festnetz: 0711 904-0

Fax: 0711 904-11190

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

Adresse

Hausanschrift

Bissierstraße 7

79114 Freiburg i. Br.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0761/208-0

Fax: 0761/208-394200

E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Landratsamt Esslingen (Landratsamt Esslingen)

Adresse

Besucheranschrift

Neckarstraße 1

73728 Esslingen am Neckar

Hausanschrift

Neckarstraße 1

73728 Esslingen am Neckar

Lieferanschrift

Neckarstraße 1

73728 Esslingen am Neckar

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 711 3902 0

Fax: +49 711 3902 58030

E-Mail: lra@lra-es.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Vollständige elektronische Anzeige

Voraussetzungen

Sie möchten den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Kein

Verfahrensablauf

Der Betreiberwechsel ist elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.

Bei Unvollständigkeit erfolgt eine Mitteilung durch die zuständige Behörde.

Nach bestandener Prüfung übernimmt die zuständige Behörde die Änderungen im Anlagenregister .

 

Fristen

Der Betreiberwechsel ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anzeige bei der für Ihre Feuerungsanlage zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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