Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung

    Immissionsschutz - Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen

    Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auf Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedüftigen Anlage beantragen, entscheidet die zuständige Behörde zunächst über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auf Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedüftigen Anlage beantragen, entscheidet die zuständige Behörde zunächst über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

    Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

    Soweit mit dem Vorbescheid einzelne Genehmigungsvoraussetzungen abschließend beurteilt wurden, ist die Genehmigungsbehörde im späteren Genehmigungsverfahren daran gebunden. Der Vorbescheid gestattet Ihnen jedoch weder die Errichtung noch den Betrieb der Anlage. Dies ist erst mit Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung möglich.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Göppingen (Landratsamt Göppingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lorcher Straße 6

    73033 Göppingen

    Postfachadresse

    Postfach 809

    73008 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr 24.12.2024 bis 29.12.2024 Landratsamt geschlossen 31.12.2024 bis 31.12.2024 Silvester geschlossen 27.02.2025 bis 27.02.2025 Landratsamt geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 202 0

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    E-Mail: info@lkgp.de

    De-Mail: info@landkreis-goeppingen.de-mail.de

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    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

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    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

    Voraussetzungen

    • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • In einer vorläufigen Prognose muss die Genehmigungsfähigkeit Ihres Gesamtvorhabens insgesamt bestätigt werden können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung eines Vorbescheids zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage erfolgt im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage. Sobald die zuständige Behörde die Prüfung der von dem Vorbescheid betroffenen Genehmigungsvoraussetzungen abgeschlossen hat und eine positive vorläufige Gesamtbeurteilung erfüllt ist, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von der zuständigen Behörde.

    Soweit mit dem Vorbescheid einzelne Genehmigungsvoraussetzungen abschließend beurteilt wurden, ist die Genehmigungsbehörde im späteren Genehmigungsverfahren daran gebunden (gestuftes Verfahren). Der Vorbescheid gestattet jedoch weder die Errichtung noch den Betrieb der Anlage. Dies ist erst mit der abschließenden Genehmigung möglich.

    Fristen

    Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Vorbescheids die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach den Investitionskosten für die Anlage.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stimmen Sie sich im Vorfeld mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde bezüglich der erforderlichen Unterlagen ab.

    Die Beantragung eines Vorbescheids zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage erfolgt über den Online-Antrag der Verwaltungsleistung "Immissionsschutz - Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en