Anzeige der Inbetriebnahme eines Trinkwasserbrunnens

    Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen, die

    Beschreibung

    Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen, die

    • sich im öffentlichen Raum befinden,
    • sich außerhalb von Gebäuden befinden,
    • frei zugänglich sind,
    • an eine a-, b- oder e-Anlage nach TrinkwV angeschlossen sind,
    • ganzjährig oder saisonal betrieben werden,
    • aus denen Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird und
    • die von einem wechselnden, nicht abgrenzbaren Personenkreis zur Entnahme von Trinkwasser genutzt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Bergatreute wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens sein.

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Die elektronische Meldung erfolgt durch den Betreiber des öffentlichen Trinkwasserbrunnens.

    Fristen

    Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Überwachung der Trinkwasserbrunnen, inklusive der Überwachung der Erfüllung der Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage, erfolgt durch das Gesundheitsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 223)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de