Anzeige der Inbetriebnahme eines Trinkwasserbrunnens
Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen, die
Beschreibung
Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen, die
- sich im öffentlichen Raum befinden,
- sich außerhalb von Gebäuden befinden,
- frei zugänglich sind,
- an eine a-, b- oder e-Anlage nach TrinkwV angeschlossen sind,
- ganzjährig oder saisonal betrieben werden,
- aus denen Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird und
- die von einem wechselnden, nicht abgrenzbaren Personenkreis zur Entnahme von Trinkwasser genutzt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Bergatreute wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Sie müssen Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens sein.
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Die elektronische Meldung erfolgt durch den Betreiber des öffentlichen Trinkwasserbrunnens.
Fristen
Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Überwachung der Trinkwasserbrunnen, inklusive der Überwachung der Erfüllung der Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage, erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg