Anzeige einer Wasserversorgungsanlage
Beschreibung
1. Zentrale Wasserversorgungsanlagen sind Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und eines dazugehörendenden Leitungsnetzes, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer geliefert werden oder aus denen auf festen Leitungswegen Trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird oder
2. Dezentrale Wasserversorgungsanlagen: Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und eines dazugehörenden Leistungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden, ohne dass eine zentrale Wasserversorgungsanlage oder eine Eigenwasserversorgungsanlage vorliegt oder
3. Eigenwasserversorgungsanlagen: Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und einer dazugehörenden Trinkwasserinstallation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden oder
4. Gebäudewasserversorgungsanlagen: Anlagen, aus denen aus einer zentralen Wasserversorgungsanlagen oder einer dezentralen Wasserversorgungsanlage übernommenes Trinkwasser über eine Trinkwasserinstallation an Verbraucher abgegeben wird.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer oder Betreiber einer:
- Zentralen Trinkwasserversorgungsanlage
- Dezentralen Trinkwasserversorgungsanlage
- Eigenwasserversorgungsanlage
- Gebäudewasserversorgungsanlage bei öffentlicher Tätigkeit
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Die elektronische Meldung erfolgt durch den Eigentümer oder Betreiber.
Fristen
Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg