Anzeige einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage

    Zeitweilige Wasserversorgungsanlagen sind Anlagen, aus denen Trinkwasser entnommen oder an Verbraucher abgegeben wird und die

    Beschreibung

    Zeitweilige Wasserversorgungsanlagen sind Anlagen, aus denen Trinkwasser entnommen oder an Verbraucher abgegeben wird und die

    1. zeitweise betrieben werden, einschließlich einer dazugehörenden Wassergewinnungsanlage und einer dazugehörenden Trinkwasserinstallation, oder
    2. zeitweise an eine zentrale Wasserversorgungsanlage, eine dezentrale Wasserversorgungsanlage, mobile Wasserversorgungsanlage oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage angeschlossen sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Bergatreute wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie sind Eigentümer oder Betreiber einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage.

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Die elektronische Meldung erfolgt durch den Eigentümer oder Betreiber.

    Fristen

    Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 223)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de