• Betzenweiler (Landkreis Biberach, Baden-Württemberg)
Infektionsschutz Meldung

Meldepflichtige Krankheit nach IfSG melden

Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG melden

Beschreibung

Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG melden

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Betzenweiler wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Keine. Eine zusätzliche Meldung in anderer Form (z.B. per Fax oder Email, postalisch) ist nicht erforderlich.

Voraussetzungen

  1. Meldepflichtige Einrichtungen nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG):
    • Kindertagesstätte, Kindertagespflege, Schulen (§33, Nr. 1-3 IfSG)
    • Voll-/Teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebdürftiger Menschen, inkl. Eingliederungshilfe, ambulante Pflegedienste (§ 35, (1) IfSG)

sowie

  1. Meldetatbestand
    • In der Einrichtung wurde eine meldepflichtige Erkrankung festgestellt, bzw. der Leitung mitgeteilt oder
    • es besteht der Verdacht auf Vorliegen einer meldepflichtigen Erkrankung.

Rechtsbehelf

Keiner

Verfahrensablauf

Die elektronische Meldung erfolgt durch die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung, bzw. Pflegeeinrichtung.

Fristen

Unverzügliche Benachrichtigung

Kosten

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Meldung über diesen elektronischen Weg ist ausreichend.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 223)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de