Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlagen und JGS-Anlagen) anzeigen

    Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen neu errichten oder wesentlich ändern wollen oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen neu errichten oder wesentlich ändern wollen oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.

    Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer prüfpflichtigen Anlage reichen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus bei der zuständigen Behörde ein.

    Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn

    • für die Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
    • Anlagen Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften sind, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Das ist grundsätzlich bei Genehmigungen nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg oder dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ortenaukreis (Landratsamt Ortenaukreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 20

    77652 Offenburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781/805-0

    Fax: 0781/805-1211

    E-Mail: landratsamt@ortenaukreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7

    79114 Freiburg i. Br.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/208-0

    Fax: 0761/208-394200

    E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Anzeigeformular
    • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
    • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten

    Voraussetzungen

    Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Anzeige online einreichen wollen:

    • Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
    • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
    • Die Behörde kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen.

    Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail senden wollen:

    • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der zuständigen Behörde zu zu.
    • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.

    Fristen

    Bitte richten Sie Ihre Anzeige mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert zwischen 2 und 6 Wochen.

    Kosten

    Gebühren werden nur fällig, wenn die zuständige Behörde zusätzliche Maßnahmen anordnen muss. Grundlage für die Gebührenermittlung sind die Rechtsverordnung und Satzung der jeweils zuständigen Behörde sowie die Regelungen des Landesgebührengesetzes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete können Sie auch im Internet beim Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg abfragen. Sie können hier: Hochwassergefahrenkarten einsehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en