Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung

    Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragen

    Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

    Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie als Fachbetrieb eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form werden die folgenden Informationen beziehungsweise Unterlagen benötigt:

    • Angaben zum antragstellenden Unternehmen und zur vertretungsberechtigten Person
    • Angaben zu unselbständigen Zweigniederlassungen
    • Angaben zu sachkundigen verantwortlichen Personen, inklusive Datum des Fortbildungslehrgangs
    • Angaben zu fachkundigen Personen für die Bedienung und Überwachung der sicherheitstechnischen Einrichtungen
    • Angaben zu befähigten Personen zur Bedienung, Wartung und Prüfung der Atemschutzgeräte
    • Anzahl weiterer Beschäftigter, die Tätigkeiten mit Asbest durchführen
    • Angaben zu sonstigem Fachpersonal
    • Angaben zur sicherheitstechnischen Ausstattung
      • Geräte
      • Personenschleusen
      • Materialschleusen
      • Filteranlagen
      • Industriestaubsauger
      • Hochleistungsvakuumsauggeräte
      • Abwassersammelbehälter, Abwasserfilteranlagen
      • Unterdrucküberwachungs- und -registriergeräte
      • Niederdruckspritzgeräte
      • Atemschutz mit/ohne Gebläseunterstützung
      • Schutzkleidung
      • Einrichtungen zur Gerätereinigung
      • Verfestigungsanlagen
      • Sonstige Abfallbehandlungsanlagen
      • Kommunikationsgeräte
      • Pausen-/Bereitschaftsräume
      • Sanitäre Einrichtungen
    • Abfallentsorgung
    • Reinigung der Arbeits- und Schutzkleidung

    Voraussetzungen

    Für die Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Nachweis der notwendigen personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung im notwendigen Umfang

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

    • § 8 Absatz 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen
    • Anhang I, Nummer 2.4.2 Absatz 4 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen die Gefährdung durch Asbest

    Rechtsbehelf

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie die Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

    Fristen

    keine

    Kosten

    2100 € bis 7000 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en