Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie als Fachbetrieb eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form werden die folgenden Informationen beziehungsweise Unterlagen benötigt:
- Angaben zum antragstellenden Unternehmen und zur vertretungsberechtigten Person
- Angaben zu unselbständigen Zweigniederlassungen
- Angaben zu sachkundigen verantwortlichen Personen, inklusive Datum des Fortbildungslehrgangs
- Angaben zu fachkundigen Personen für die Bedienung und Überwachung der sicherheitstechnischen Einrichtungen
- Angaben zu befähigten Personen zur Bedienung, Wartung und Prüfung der Atemschutzgeräte
- Anzahl weiterer Beschäftigter, die Tätigkeiten mit Asbest durchführen
- Angaben zu sonstigem Fachpersonal
- Angaben zur sicherheitstechnischen Ausstattung
- Geräte
- Personenschleusen
- Materialschleusen
- Filteranlagen
- Industriestaubsauger
- Hochleistungsvakuumsauggeräte
- Abwassersammelbehälter, Abwasserfilteranlagen
- Unterdrucküberwachungs- und -registriergeräte
- Niederdruckspritzgeräte
- Atemschutz mit/ohne Gebläseunterstützung
- Schutzkleidung
- Einrichtungen zur Gerätereinigung
- Verfestigungsanlagen
- Sonstige Abfallbehandlungsanlagen
- Kommunikationsgeräte
- Pausen-/Bereitschaftsräume
- Sanitäre Einrichtungen
- Abfallentsorgung
- Reinigung der Arbeits- und Schutzkleidung
Voraussetzungen
Für die Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nachweis der notwendigen personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung im notwendigen Umfang
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
- § 8 Absatz 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen
- Anhang I, Nummer 2.4.2 Absatz 4 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen die Gefährdung durch Asbest
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie die Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
Fristen
keine
Kosten
2100 € bis 7000 €
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg