Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen (4.3.1(2)) Erteilung

    Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

    Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung einer Begasung erteilt.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Sigmaringen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung der Erlaubnis werden die folgenden Informationen benötigt:

    • Angaben zur räumlichen und sicherheitstechnischen Ausstattung
    • Nachweis zur Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften einschließlich Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
    • Bezeichnung und Zulassungs- oder Registriernummer des Biozid-Produkts oder des Pflanzenschutzmittels sowie dessen Verwendungsart
    • Kopien der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
    • Kopien der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist, dass Sie die personellen, räumlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

    • 15d Absatz 1 Besondere Anforderungen bei Begasungen
    • Anhang I, Nummer 4.1 Erlaubnis

    Rechtsbehelf

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

    Fristen

    Vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen.

    Kosten

    350 bis 1000 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erlaubnis kann befristet, mit Auflagen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Auflagen können nachträglich angeordnet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en