• Schönaich (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg)
Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen (4.3.1(2)) Erteilung

Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung einer Begasung erteilt.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

Adresse

Hausanschrift

Ruppmannstraße 21

70565 Stuttgart

Postfachadresse

Postfach 80 07 09

70507 Stuttgart

Kontakt

Telefon Festnetz: 0711 904-0

Fax: 0711 904-11190

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Erlaubnis werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Angaben zur räumlichen und sicherheitstechnischen Ausstattung
  • Nachweis zur Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften einschließlich Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
  • Bezeichnung und Zulassungs- oder Registriernummer des Biozid-Produkts oder des Pflanzenschutzmittels sowie dessen Verwendungsart
  • Kopien der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
  • Kopien der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie die personellen, räumlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.

Rechtsgrundlage(n)

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

  • 15d Absatz 1 Besondere Anforderungen bei Begasungen
  • Anhang I, Nummer 4.1 Erlaubnis

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

Fristen

Vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen.

Kosten

350 bis 1000 €

Hinweise (Besonderheiten)

Die Erlaubnis kann befristet, mit Auflagen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Auflagen können nachträglich angeordnet werden.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en