Befähigungsschein Begasung Erteilung

    Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln beantragen oder verlängern

    Für jede Begasung hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person zu bestellen. Diese Person muss Inhaber eines Befähigungsscheins sein (Befähigungsscheininhaber). Der Befähigungsschein kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

    Beschreibung

    Für jede Begasung hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person zu bestellen. Diese Person muss Inhaber eines Befähigungsscheins sein (Befähigungsscheininhaber). Der Befähigungsschein kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

    Mit diesem Antrag ist außerdem die Verlängerung eines bereits vorhandenen Befähigungsscheins möglich.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7

    79114 Freiburg i. Br.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/208-0

    Fax: 0761/208-394200

    E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung des Befähigungsscheins werden die folgenden Unterlagen benötigt:

    • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter als ein Jahr)
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang; Sachkundenachweis für die Begasung)
    • gegebenenfalls Nachweis der Sprachkenntnisse

    Voraussetzungen

    Für die Erteilung eines Befähigungsscheines müssen sie:

    • mindestens 18 Jahre alt sein
    • über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation verfügen
    • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (zum Nachweis beantragen Sie bitte ein Führungszeugnis nach Belegart O)
    • physisch und psychisch geeignet sein
    • eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachweisen
    • die für die sichere Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

    • 15d Absatz 4 Besondere Anforderungen bei Begasungen
    • Anhang I, Nummer 4.5 Befähigungsschein

    Rechtsbehelf

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.

    Fristen

    Vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Ablauf der Geltungsdauer zu beantragen.

    Kosten

    100 bis 1 500 € für die Erteilung

    100 bis 750 € für die Verlängerung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Befähigungsschein wird für höchstens sechs Jahre erteilt. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass

    • die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und
    • der Befähigungsscheininhaber vor Ablauf der Geltungsdauer einen Fortbildungslehrgang absolviert hat.

    Der Befähigungsschein kann widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en