eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

    Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Steinhausen an der Rottum (Gemeinde Steinhausen an der Rottum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ehrensberger Straße 13

    88416 Steinhausen an der Rottum

    Lieferanschrift

    Ehrensberger Straße 13

    88416 Steinhausen an der Rottum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07352/9227-0

    Fax: 07352/9227-16

    E-Mail: info@steinhausen-rottum.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültige eID-Karte
    • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
    • aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
    • Sie sind umgezogen.

    Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

    • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
    • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
    • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
    • Sie haben ein Nutzerkonto (bspw. der BundID).

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

    • § 4 Absatz 4 Nummer 5 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
    • § 6 Absatz 1 Sachliche Zuständigkeit
    • § 7 Örtliche Zuständigkeit
    • § 12 Absatz 4 Elektronischer Identitätsausweis
    • § 20 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Karteninhabers
    • § 21 Absatz 1 Nummer 1 Ungültigkeit
    • § 25 Satz 1 Nummer 7 Verordnungsermächtigung

    Personalausweisverordnung (PauswV)

    • § 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis

    Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes (PassG/PAuswG BW)

    • § 2 eID-Karte-Behörden

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:

    • Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.

    oder

    Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:

    • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.

    Fristen

    Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en