eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

    Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lichtenstein (Gemeinde Lichtenstein)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Rathausplatz 13

    72805 Lichtenstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: (0 71 29) 696-0

    Fax: (0 71 29) 63 89

    E-Mail: info@gemeinde-lichtenstein.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültige eID-Karte
    • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
    • aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
    • Sie sind umgezogen.

    Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

    • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
    • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
    • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
    • Sie haben ein Nutzerkonto (bspw. der BundID).

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

    • § 4 Absatz 4 Nummer 5 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
    • § 6 Absatz 1 Sachliche Zuständigkeit
    • § 7 Örtliche Zuständigkeit
    • § 12 Absatz 4 Elektronischer Identitätsausweis
    • § 20 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Karteninhabers
    • § 21 Absatz 1 Nummer 1 Ungültigkeit
    • § 25 Satz 1 Nummer 7 Verordnungsermächtigung

    Personalausweisverordnung (PauswV)

    • § 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis

    Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes (PassG/PAuswG BW)

    • § 2 eID-Karte-Behörden

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:

    • Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.

    oder

    Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:

    • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.

    Fristen

    Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en