Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Dettenheim (Gemeinde Dettenheim)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 60
76704 Dettenheim
Öffnungszeiten
Servicezeit (Bürgerbüro Liedolsheim) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 16:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 15:00 - 18:15 und 15:00 - 18:15 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus Liedolsheim) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:15 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Servicezeit (Vewaltungsstelle Rußheim) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 16:00 - 18:15 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültige eID-Karte
- anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- aktuelle amtliche Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
- Sie sind umgezogen.
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
- Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
- Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
- Sie haben ein Nutzerkonto (bspw. der BundID).
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
- § 6 Absatz 1 Sachliche Zuständigkeit
- § 7 Örtliche Zuständigkeit
- § 12 Absatz 4 Elektronischer Identitätsausweis
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Karteninhabers
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 Ungültigkeit
- § 25 Satz 1 Nummer 7 Verordnungsermächtigung
Personalausweisverordnung (PauswV)
- § 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
- § 2 eID-Karte-Behörden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:
- Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.
oder
Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg