Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedüftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden

    Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen

    Sind einer Person Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz einer Erlaubnis bedarf, abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Waffenbehörde unverzüglich nach Feststellung des Verlustes anzuzeigen.

    Beschreibung

    Sind einer Person Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz einer Erlaubnis bedarf, abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Waffenbehörde unverzüglich nach Feststellung des Verlustes anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Grafenau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    - die ausgefüllte Verlustanzeige

    - bei Diebstahl die Strafanzeige

    Voraussetzungen

    Sie haben den Verlust von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition festgestellt, deren Besitz einer behördlichen Erlaubnis bedarf.

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Sobald der Verlust von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition bekannt wurde, wenden Sie sich bitte umgehend an die für Sie zuständige Waffenbehörde. Nach Eingang der Verlustanzeige werden die verlorengegangenen Gegenstände von der Waffenbehörde an die zuständige Polizeidienststelle übermittelt, damit eine Sachfahndung hinsichtlich der Gegenstände erstellt werden kann.

    Sollten sich Fragen zur Verlustanzeige ergeben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Fristen

    unverzüglich nach Feststellen des Verlustes.

    Kosten

    keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 223)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de