Niederschlagswassergebühr-Berechnung
Beschreibung
Gelangt von bebauten/versiegelten Flächen Ihres Grundstücks Regenwasser in die Kanalisation, müssen Sie eine Niederschlagswassergebühr bzw. ein Niederschlagsabwasserenteld zahlen. Die Kommunen erheben die Abwassergebühren und Niederschlagswassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Rietheim-Weilheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Erhebungsbogen über Niederschlagswasser
Voraussetzungen
Sie sind Besitzer:in, Eigentümer:in oder Pächter:in eines Grundstücks, von dessen bebauten/versiegelten Flächen Regenwasser in die Kanalisation gelangt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
Bitte laden Sie den verlinkten Erhebungsbogen sowie die Ausfüllhilfe von der Gemeinde-Website runter und füllen ihn aus. Anschließend starten Sie den Online-Antrag auf dieser Seite und füllen die benötigten Felder aus. Zudem laden Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen in den Antrag hoch. Schicken Sie den Antrag anschließend ab.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg