KreisBonusCard beantragen
Beschreibung
Wer im Kreis Tübingen lebt und über ein geringes Einkommen verfügt, kann beim Landratsamt Tübingen die KreisBonusCard erhalten.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es die KreisBonusCard Junior, für Erwachsene die reguläre KreisBonusCard.
Durch die Vorlage der Karte können die Inhaberinnen und Inhaber bei vielen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Neuenburg am Rhein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag zur Ausstellung einer KreisBonusCard muss ein Nachweis über den Bezug einer der folgenden Sozialleistungen vorgelegt werden:
- Bürgergeld (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II)
- Sozialhilfe (Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII)
- Wohngeld (Leistungen nach dem Wohngeldgesetz)
- Asylbewerberleistungen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
- Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)
Bitte beachten Sie: Alle Mitglieder der Bedarfs- oder Hausgemeinschaft, für die eine KreisBonusCard beantragt wird, müssen in den Nachweisen namentlich aufgeführt sein.
Voraussetzungen
Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Tübingen erhalten die KreisBonusCard auf Antrag beim Landratsamt Tübingen, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Bürgergeld (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II)
- Sozialhilfe (Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII)
- Wohngeld (Leistungen nach dem Wohngeldgesetz)
- Asylbewerberleistungen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
- Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)
Rechtsgrundlage(n)
Die Ausstellung der KreisBonusCard ist eine freiwillige Aufgabe des Landkreises Tübingen.
Die Vergünstigungen sind ein freiwilliges Angebot der teilnehmenden Städte und Gemeinden sowie verschiedenen Vereinen, Organisationen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Landkreis Tübingen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Vergünstigungen.
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
Beantragen Sie die KreisBonusCard bei der zuständigen Stelle. Sie prüft Ihren Antrag und stellt Ihnen die Karte aus, wenn die oben genannten Voraussetzungen dafür vorliegen.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags durch die zuständige Stelle werden sie von dieser benachrichtigt. Die KreisBonusCard wird Ihnen dann per Post zugeschickt.
Fristen
Die KreisBonusCard wird immer ab dem 1. Tag des Monats ausgestellt, in dem sie beantragt wird. Sie ist 12 Monate gültig. Eine rückwirkende Beantragung für die Vergangenheit ist nicht möglich.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Anbieter*innen von Vergünstigungen im Zusammenhang mit der KreisBonusCard finden unter Formulare und weitere Angebote ein Merkblatt mit Informationen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg