• Bad Liebenzell (Landkreis Calw, Baden-Württemberg)
Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme

Tätigkeit mit asbesthaltigen Materialien anzeigen

Der Umgang mit Asbest ist laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nur noch bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig.

Beschreibung

Der Umgang mit Asbest ist laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nur noch bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig.

Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Bad Liebenzell (Landkreis Calw, Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisung

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Voraussetzungen

Sie wollen Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen.

Rechtsbehelf

Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

Verfahrensablauf

Für die Anzeige können die Vordrucke der TRGS 519 verwendet werden. Alternativ wird an dieser Stelle in Kürze ein Onlineantrag zur Verfügung stehen.

Fristen

keine

Kosten

Bei Fragen zu den Kosten erkundigen Sie sich bei der Abteilung Umwelt und Gewerbe.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de