Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung/ Abwasserentsorgung

    Wenn für ein neu zu errichtendes Gebäude der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung, oder die Änderung eines bestehenden Anschlusses vorgesehen ist, ist diese bei der Gemeinde vorher zu beantragen.

    Beschreibung

    Wenn für ein neu zu errichtendes Gebäude der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung, oder die Änderung eines bestehenden Anschlusses vorgesehen ist, ist diese bei der Gemeinde vorher zu beantragen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Kreis Konstanz (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Formular, sowie Anlagen (siehe Merkblatt)

    Voraussetzungen

    Keine.

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    - Einfamilienhaus je Wohneinheit 60,00 €

    - Mehrfamilienhaus je Wohneinheit 30,00 €

    - Wohn- und Geschäftshäuser je Wohneinheit 30,00 €

    je Gewerbeeinheit 160,00 €

     

    Die Gebühr versteht sich je Genehmigung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 585)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de