Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Anmeldung in der Kindertageseinrichtung

    Die Gemeinde Ehningen betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung.
    Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes.
    Folgendes Betreuungsangebot wird angeboten:
    - Krippenplätze für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Kleinkind – U3)
    - Kindergartenplätze für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum
    Schuleintritt (Ü3)

    Beschreibung

    Die Gemeinde Ehningen betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung.
    Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes.
    Folgendes Betreuungsangebot wird angeboten:
    - Krippenplätze für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Kleinkind – U3)
    - Kindergartenplätze für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum
    Schuleintritt (Ü3)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Neckar-Odenwald-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    - vollständig ausgefülltes Formular
    - bei Ganztagesplätzen Beschäftigungsnachweise der/des Personensorgeberechtigen, in dessen
    Haushalt das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist

    Voraussetzungen

    In die Kinderbetreuungseinrichtungen werden nur Kinder aufgenommen, wenn sie in Ehningen wohnen und mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Fristen

    mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin

    Kosten

    Die jeweils gültige Gebührensatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ehningen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterschrift aller Personensorgeberechtigten bzw. ein Bild des Personalausweises als Anhang.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 585)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de