Anmeldung in der Kindertageseinrichtung
Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes.
Folgendes Betreuungsangebot wird angeboten:
- Krippenplätze für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Kleinkind – U3)
- Kindergartenplätze für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum
Schuleintritt (Ü3)
Beschreibung
Die Gemeinde Ehningen betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung.
Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes.
Folgendes Betreuungsangebot wird angeboten:
- Krippenplätze für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Kleinkind – U3)
- Kindergartenplätze für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum
Schuleintritt (Ü3)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Forbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Formular
- bei Ganztagesplätzen Beschäftigungsnachweise der/des Personensorgeberechtigen, in dessen
Haushalt das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
Voraussetzungen
In die Kinderbetreuungseinrichtungen werden nur Kinder aufgenommen, wenn sie in Ehningen wohnen und mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Fristen
mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin
Kosten
Die jeweils gültige Gebührensatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ehningen.
Hinweise (Besonderheiten)
Unterschrift aller Personensorgeberechtigten bzw. ein Bild des Personalausweises als Anhang.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg