Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Abmeldung vom Kindergartenbesuch
Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch die Sorgeberechtigten.
Beschreibung
Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch die Sorgeberechtigten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Kreis Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefülltes Formular
Voraussetzungen
Die Abmeldung eines Kindes kann nur auf das Ende eines Monats erfolgen.
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Fristen
sechs Wochen zum Monatsende
Kosten
-
Hinweise (Besonderheiten)
Unterschrift aller Personensorgeberechtigten bzw. im Anhang die Personalausweise beigefügt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg