Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Abmeldung vom Kindergartenbesuch

    Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch die Sorgeberechtigten.

    Beschreibung

    Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch die Sorgeberechtigten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Fahrenbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    vollständig ausgefülltes Formular

    Voraussetzungen

    Die Abmeldung eines Kindes kann nur auf das Ende eines Monats erfolgen.

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Fristen

    sechs Wochen zum Monatsende

    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterschrift aller Personensorgeberechtigten bzw. im Anhang die Personalausweise beigefügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 585)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de