Grundbuch Abschrift

    Grundbuchauszug beantragen

    Beantragung eines einfachen oder amtlichen Ausdrucks aus dem elektronischen Grundbuch in Baden-Württemberg

    Beschreibung

    Beantragung eines einfachen oder amtlichen Ausdrucks aus dem elektronischen Grundbuch in Baden-Württemberg

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Eigentümer, dinglich Berechtigte und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Grundbuch darlegen können, erhalten auf Antrag eine Ausdruck aus dem elektronischen Grundbuch in Baden-Württemberg

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung eines Ausdrucks aus dem elektronischen Grundbuch kann vom Eigentümer sowie von dinglich Berechtigten formlos bei der Grundbucheinsichtstelle Kieselbronn beantragt werden. Dritte erhalten eine Auskunft, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Der Grundbuchausdruck wird in der Regel auf dem Postweg übersandt oder auf Wunsch zur Abholung bereitgelegt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 2 bis 3 Tage

    Kosten

    Ein einfacher Grundbuchausdruck kostet 10,00 €, ein amtlicher Grundbuchausdruck 20,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 775)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de