Änderung Betreuungsumfang - Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Die gewählten Betreuungszeiten gelten verbindlich für die Dauer von drei Monaten. Eine Änderung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf der drei Monate schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf der drei Monate muss eine Änderung mindestens vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden. Eine Änderung ist jeweils nur zum 1. eines Monats möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Beschäftigungsnachweise Sorgeberechtigte
Voraussetzungen
Bei Ganztagesplätzen Beschäftigungsnachweis der/des Personensorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Eine Änderung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf der drei Monate schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf der drei Monate muss eine Änderung mindestens vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden. Eine Änderung ist jeweils nur zum 1. eines Monats möglich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
vier Wochen zum Monatsende
Kosten
Die jeweils gültige Gebührensatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ehningen.
Hinweise (Besonderheiten)
Unterschrift aller Personensorgeberechtigten bzw. im Anhang die Personalausweise beigefügt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg