Gebühr für Kindertageseinrichtungen

    Geburt eines Geschwisterkindes melden

    Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung.

    Beschreibung

    Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Gengenbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Formular der Gemeindeverwaltung

    Voraussetzungen

    Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie.

    Rechtsgrundlage(n)

    Satzung der Gemeinde

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung. Die Änderung ist der Gemeindeverwaltung unverzüglich unter Angabe des Kalendermonats, in dem die Änderung eintritt, anzuzeigen.

    Die Benutzungsgebühren werden ab dem Monat neu festgesetzt, in dem die Änderung eingetreten ist, sofern die Anzeige der Änderung innerhalb von 2 Monaten erfolgte. Bei einer späteren Anzeige erfolgt die Änderung der Benutzungsgebühren ab dem Monat, in welcher die Änderung angezeigt wurde (vgl. § 3 Abs. 8 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt).

    Fristen

    Anzeige der Änderung innerhalb von 2 Monaten.

    Kosten

    Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung.

    Die Benutzungsgebühren werden ab dem Monat neu festgesetzt, in dem die Änderung eingetreten ist, sofern die Anzeige der Änderung innerhalb von 2 Monaten erfolgte. Bei einer späteren Anzeige erfolgt die Änderung der Benutzungsgebühren ab dem Monat, in welcher die Änderung angezeigt wurde (vgl. § 3 Abs. 8 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Angaben des Formulars müssen ausgefüllt werden, um das Geschwisterkind berücksichtigen zu können.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 585)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de