• Horb am Neckar (Landkreis Freudenstadt, Baden-Württemberg)
Gebühr für Kindertageseinrichtungen

Geburt eines Geschwisterkindes melden

Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung.

Beschreibung

Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Horb am Neckar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Formular der Gemeindeverwaltung

Voraussetzungen

Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie.

Rechtsgrundlage(n)

Satzung der Gemeinde

Rechtsbehelf

-

Verfahrensablauf

Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung. Die Änderung ist der Gemeindeverwaltung unverzüglich unter Angabe des Kalendermonats, in dem die Änderung eintritt, anzuzeigen.

Die Benutzungsgebühren werden ab dem Monat neu festgesetzt, in dem die Änderung eingetreten ist, sofern die Anzeige der Änderung innerhalb von 2 Monaten erfolgte. Bei einer späteren Anzeige erfolgt die Änderung der Benutzungsgebühren ab dem Monat, in welcher die Änderung angezeigt wurde (vgl. § 3 Abs. 8 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt).

Fristen

Anzeige der Änderung innerhalb von 2 Monaten.

Kosten

Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung.

Die Benutzungsgebühren werden ab dem Monat neu festgesetzt, in dem die Änderung eingetreten ist, sofern die Anzeige der Änderung innerhalb von 2 Monaten erfolgte. Bei einer späteren Anzeige erfolgt die Änderung der Benutzungsgebühren ab dem Monat, in welcher die Änderung angezeigt wurde (vgl. § 3 Abs. 8 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt).

Hinweise (Besonderheiten)

Alle Angaben des Formulars müssen ausgefüllt werden, um das Geschwisterkind berücksichtigen zu können.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 585)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de