Grundsteuer

    Antrag auf jährliche Zahlung der Grundsteuer

    Umstellung von vierteljährlicher Grundsteuerzahlung auf jährliche Zahlungsweise - Fälligkeit 01.07. des Jahres-

    Beschreibung

    Umstellung von vierteljährlicher Grundsteuerzahlung auf jährliche Zahlungsweise - Fälligkeit 01.07. des Jahres-

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Antragstellung auf jährliche Zahlung der Grundsteuer

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Nach Antragsbearbeitung ist die Zahlungsweise auf jährliche Bezahlung umgestellt.

    Es erfolgt keine weitere Mitteilung bzw. kein neuer Bescheid.

    Fristen

    30.09. des laufenden Jahres (Umstellung nur ab Folgejahr möglich)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 585)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de