Grundsteuer
Antrag auf jährliche Zahlung der Grundsteuer
Umstellung von vierteljährlicher Grundsteuerzahlung auf jährliche Zahlungsweise - Fälligkeit 01.07. des Jahres-
Beschreibung
Umstellung von vierteljährlicher Grundsteuerzahlung auf jährliche Zahlungsweise - Fälligkeit 01.07. des Jahres-
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Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Antragstellung auf jährliche Zahlung der Grundsteuer
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Nach Antragsbearbeitung ist die Zahlungsweise auf jährliche Bezahlung umgestellt.
Es erfolgt keine weitere Mitteilung bzw. kein neuer Bescheid.
Fristen
30.09. des laufenden Jahres (Umstellung nur ab Folgejahr möglich)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
-
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg