Ummeldung eines Wasser-/ Abwasseranschlusses aufgrund Eigentumswechsel
Beschreibung
Sofern Sie als Eigentümer Ihr Objekt verkaufen, verschenken oder in einer anderen Form weitergeben, muss der Wasseranschluss auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Mieter kein Eigentümer ist. Bei vermieteten Objekten ist weiterhin der Eigentümer Abgabeschuldner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Spiegelberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Formular der Gemeinde
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks und verkaufen/verschenken dieses an einen neuen Eigentümer.
Rechtsgrundlage(n)
Satzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihr Objekt verkauft bzw. verschenkt haben, wird im Kaufvertrag/ Schenkungsvertrag ein Zeitpunkt der Besitzübergabe vereinbart.
Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie mit dem neuen Eigentümer Ihre Wasseruhr ablesen. Nur so kann die Gemeinde eine Schlussrechnung für Sie erstellen. Der neue Eigentümer wird als Gebührenschuldner für dieses Haus, Wohnung bzw. Gebäude hinterlegt.
Fristen
Nach der Schlüsselübergabe
Kosten
Der ehemalige Eigentümer erhält eine Schlussrechnung für das verkaufte bzw. verschenkte Haus, Wohnung bzw. Gebäude. Der neue Eigentümer erhält eine Vorauszahlungsmitteilung für das Haus, Wohnung bzw. Gebäude.
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Angaben des Formulars müssen ausgefüllt werden, um den Kunden-/ Eigentümerwechsel vollziehen zu können.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg