Nutzungsrecht für eine Grabstelle

    Verlängerung eines bestehenden Nutzungsrechtes an einer Grabstätte

    Eine bestehende Grabstätte bei den Friedhöfen Mannheim ist zu verlängern, wenn z.B. das Nutzungsrecht ablaufen wird.

    Beschreibung

    Eine bestehende Grabstätte bei den Friedhöfen Mannheim ist zu verlängern, wenn z.B. das Nutzungsrecht ablaufen wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Bad Rippoldsau-Schapbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Eingabe der Daten im online Formular reicht aus

    Voraussetzungen

    Bei Reihengräbern und bei Grabstätten über 1,40 m² sowie über 8,00 m² ist eine online Verlängerung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hier direkt an die Gräberverwaltung, Tel. +49 621 3377100.

    Rechtsgrundlage(n)

    Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Mannheim (Gebührensatzung)

    Rechtsbehelf

    Wird beim Gebührenbescheid hinterlegt

    Verfahrensablauf

    Sie geben Ihre Daten in unserem online Formular ein. Dabei müssen Sie auch angeben, um welchen Friedhof es sich bei uns handelt, wer das aktuelle Nutzungsrecht an der Grabstätte innehat und welche Grablage die Grabstätte auf dem Friedhof ausweist. Danach bekommen Sie die Verlängerungsbestätigung per Post zugestellt.

    Fristen

    Spätestens mit Ablauf des Nutzungsrechtes

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Aufkommen. In der Regel 2 Wochen

    Kosten

    Der Gebühren der Nutzungsrechtsverlängerung werden online ermittelt und angezeigt. Erst nach Klicken des Absenden-Buttons wird der Auftrag übermittelt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 254)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de