Verlängerung eines bestehenden Nutzungsrechtes an einer Grabstätte
Beschreibung
Eine bestehende Grabstätte bei den Friedhöfen Mannheim ist zu verlängern, wenn z.B. das Nutzungsrecht ablaufen wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Bad Rippoldsau-Schapbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Eingabe der Daten im online Formular reicht aus
Voraussetzungen
Bei Reihengräbern und bei Grabstätten über 1,40 m² sowie über 8,00 m² ist eine online Verlängerung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hier direkt an die Gräberverwaltung, Tel. +49 621 3377100.
Rechtsgrundlage(n)
Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Mannheim (Gebührensatzung)
Rechtsbehelf
Wird beim Gebührenbescheid hinterlegt
Verfahrensablauf
Sie geben Ihre Daten in unserem online Formular ein. Dabei müssen Sie auch angeben, um welchen Friedhof es sich bei uns handelt, wer das aktuelle Nutzungsrecht an der Grabstätte innehat und welche Grablage die Grabstätte auf dem Friedhof ausweist. Danach bekommen Sie die Verlängerungsbestätigung per Post zugestellt.
Fristen
Spätestens mit Ablauf des Nutzungsrechtes
Bearbeitungsdauer
Je nach Aufkommen. In der Regel 2 Wochen
Kosten
Der Gebühren der Nutzungsrechtsverlängerung werden online ermittelt und angezeigt. Erst nach Klicken des Absenden-Buttons wird der Auftrag übermittelt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg