Personalausweis

    Personalausweis oder Reisepass beantragen - Angebot für gesundheitlich eingeschränkte Bürger*innen

    Das Angebot des mobilen Koffers
    Die Antragstellung von Personalausweisen und Reisepässen für Personen, denen es nicht möglich ist, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen.

    Beschreibung

    Das Angebot des mobilen Koffers
    Die Antragstellung von Personalausweisen und Reisepässen für Personen, denen es nicht möglich ist, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen.

    Hat eine Person eine dauerhafte gesundheitliche (körperliche) Beeinträchtigung oder ist es der Person aus anderen Gründen nicht möglich das Bürgerbüro persönlich aufzusuchen, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, besteht die Möglichkeit den mobilen Koffer in Anspruch zu nehmen. Zwei Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter besuchen die Person dann vor Ort, zum Beispiel im Krankenhaus, Pflegeheim oder zu Hause.

    Hinweis
    Über den Bürgerkoffer kann auch die Aktivierung bzw. Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion vorgenommen werden. Weiterhin ist es möglich, auch eine neue PIN zu vergeben und für die Online-Ausweisfunktion eintragen zu lassen.
    Derzeit ist es jedoch hierfür erforderlich, dass die Behördenmitarbeiter*innen des Bürgerbüros die PIN des Ausweisinhabers notieren und diese im Bürgerbüro dann entsprechend eintragen müssen. Somit ist es in diesen Fällen unabdinglich, dass ein Einverständnis des Ausweisinhabers vorliegt, dass die PIN an Dritte weitergegeben werden muss. Das Einverständnis kann mündlich erfolgen.

    Ansprechpartner

    Für Rheinmünster wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Körpergröße
    • Augenfarbe
    • Aktuelle Meldeanschrift
    • Unterbringungsanschrift (sofern von Meldeanschrift abweichend)
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Bisheriges Identitätsdokument

    Voraussetzungen

    Folgende Voraussetzungen müssen vor einer Terminvereinbarung unbedingt geprüft werden.

    • Hat die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz in Karlsruhe?
    • Ist die Person bettlägerig bzw. nicht in der Lage das Bürgerbüro persönlich aufzusuchen?
    • Kann die betroffene Person von der Ausweispflicht befreit werden?
      Leistung: Ausweispflicht - Befreiung beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keinen.

    Verfahrensablauf

    Die Anfrage der betroffenen oder bevollmächtigten Person geht telefonisch über die Behördennummer 115, persönlich im Bürgerbüro oder schriftlich ein und wird dann an die entsprechenden Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weitergeleitet.

    Nach Prüfung und Erfüllung der Voraussetzungen wird die betroffene oder bevollmächtigte Person kontaktiert und ein Termin vereinbart. In der Regel finden diese Termine mittwochs oder freitags nachmittags statt.

    Das neue Identitätsdokument kann per Fahrradkurier oder zur Abholung im Bürgerbüro beantragt werden.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Nähere Informationen finden Sie hier:
    Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
    Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

    Für die Beantragung des mobilen Koffers: keine Zusatzgebühren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de