Öffentliche Vergabe
Beschreibung
Die Stadt Mannheim beschafft in großem Umfang Produkte und Dienstleistungen. Die Vergabe dieser Aufträge ist im Vergaberecht geregelt. So müssen z.B. die Aufträge grundsätzlich ausgeschrieben werden. Eine Ausschreibung ist ein förmliches Verfahren zum Einholen von Angeboten. Bei der Stadt Mannheim ist dafür die Servicestelle Ausschreibungsverfahren des Fachbereichs Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz zuständig. Hier werden auch die Eröffnungen der eingegangenen Angebote durchgeführt und diese rechnerisch und formell geprüft.
Im Rahmen der Modernisierung der Verwaltung und im Sinne des E-Government werden die Vergabeprozesse grundsätzlich über ein elektronisches Vergabesystem (e-Vergabe) abgewickelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Großerlach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Abhängig von Ausschreibung
Voraussetzungen
Sie möchten an einer öffentlichen Vergabe der Stadt Mannheim teilnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Wichtige Regelungen des Vergaberechtes
- 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg (GemHVO)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B)
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Es ist Ziel der Stadt Mannheim die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken. Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Mannheim der E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen. Profitieren Sie von dem zentralen Zugang und der Möglichkeit der elektronischen Angebotserstellung und registrieren Sie sich!
Fristen
-
Kosten
-
Hinweise (Besonderheiten)
-
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg