Förderung für Erstausstattung von baulichen Maßnahmen des Rettungsdienstes Bewilligung

    Förderung für Erstausstattung von Rettungswachen beantragen

    Für neugebaute Rettungswachen können die Hilfsorganisationen Fördermittel für die Erstausstattung der Rettungswachen beantragen.

    Beschreibung

    Für neugebaute Rettungswachen können die Hilfsorganisationen Fördermittel für die Erstausstattung der Rettungswachen beantragen.

    Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg im Auftrag des Landes von folgenden Hilfsorganisationen durchgeführt:

    • Deutsches Rotes Kreuz,
    • Arbeiter-Samariter-Bund,
    • Johanniter-Unfall-Hilfe,
    • Malteser Hilfsdienst,
    • Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und der
    • Bergwacht.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen bei der Antragstellung beifügen:

    • drei Vergleichsangebote.

    Voraussetzungen

    Um eine Förderung der Erstausstattung von Rettungswachen beantragen zu können, müssen Sie Mitglied in einer Hilfsorganisation sein und mit der Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des § 2 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes beauftragt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Förderbescheide kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung der Förderung von Erstausstattung erfolgt online. Dabei ist folgendes Verfahren vorgesehen:

    • Wenn Sie die Beschaffung von Erstausstattung für eine Rettungswache planen, nehmen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Regierungspräsidium Kontakt auf, um die Planungen abzustimmen.
    • Ihren Antrag reichen Sie mit den dazugehörigen Anlagen über den Onlineantrag ein.
    • Die Regierungspräsidien prüfen die Anträge und berechnen die Fördersumme.
    • Die berechneten Fördersummen werden dem Innenministerium zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorgeschlagen.
    • Das Innenministerium stellt das Jahresförderprogramm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf und hört nach § 26 Absatz 4 des Rettungsdienstgesetzes den Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) dazu an.
    • Die finale Bescheiderstellung erfolgt durch die Regierungspräsidien, ebenso wie die Zahlungsabwicklung und die Prüfung der Verwendungsnachweise.

    Fristen

    Sie müssen die Antragsunterlagen bis zum 31. März des Programmjahres beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht haben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfung Ihrer Anträge durch das zuständige Regierungspräsidium umfasst eine Zeitspanne von drei Monaten. Die finale Erstellung des Jahresförderprogramms durch das Innenministerium erfolgt dann weitere drei Monate später.

    Kosten

    Für das Verfahren entstehen Ihnen keine Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de