Sorgeregister AusstellungOnline erledigen

    Auskunft aus dem Sorgeregister

    Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

    Beschreibung

    Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Geburtsurkunde des Kindes.

    Voraussetzungen

    Die Eltern des Kindes sind nicht und waren nie miteinander verheiratet.

    Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58a SGB VIII

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.

    Fristen

    Keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Über die Bearbeitungsdauer kann keine Angabe gemacht werden.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 223)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de