• Langenburg (Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg)
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen?

Beschreibung

Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen?

Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.

Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet der Straßenbaulastträger.

Unter dem Begriff der Sondernutzung fallen zum Beispiel folgende Ereignisse (Aufzählung nicht abschließend):

  • Aufstellung von Baugerüst, Container, Kabelbrücken, Tische, Stühle
  • Bau privater Leitungen
  • Materiallagerung oder Abstellen von Baufahrzeugen und -maschinen

Parallel zur Erlaubnis müssen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Online-Dienste

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Ansprechpartner

Stadt Langenburg (Stadt Langenburg)

Adresse

Hausanschrift

Hauptstraße 15

74595 Langenburg

Kontakt

E-Mail: post@langenburg.de

Fax: +49 7905 491

Telefon Festnetz: +49 7905 91020

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Antrag
    dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen
  • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
    RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
    Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.

Voraussetzungen

Sie möchten eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)

  • § 16 Sondernutzung
  • § 16a Sondernutzung durch Carsharing
  • § 17 Sondernutzung an Ortsdurchfahrten
  • § 18 Zufahrt und Zugang
  • § 19 Sondernutzungsgebühren

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

  • § 8 Sondernutzungen; Verordnungsermächtigung
  • § 8a Straßenanlieger

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • 45 Absatz 6 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • 46 Absatz 1 Nr. 8 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
    für Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund im Rahmen einer Sondernutzung

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle.
Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

  • der antragstellenden Person,
  • den anderen von der geplanten Sondernutzung betroffenen Stellen und
  • der Polizei.

Die zuständige Stelle stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen und der Erlaubnis, als Bescheid zu.

Fristen

Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu zwei Monate dauern kann.

Bearbeitungsdauer

je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten

Kosten

je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde

Sie berücksichtigen unter anderem:

  • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
  • das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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