Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Hinweise für Ulm
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
Beschreibung
Hinweise für Ulm
Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass
- eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
- der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verkehrsplanung - Verkehrsordnung (Verkehrsplanung - Verkehrsordnung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: baustellen@ulm.de
Fax: +49 731 161 6704
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ulm
- vollständiger Antrag
Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen. - RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.
Voraussetzungen
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Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- §6a Gebühren
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Verfahrensablauf
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Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
- der antragstellenden Person,
- den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.
Fristen
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Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand i.d.R. bis zu acht Wochen dauern kann. Die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit dem Tag der vollständigen Zustellung aller notwendigen Unterlagen.
Bearbeitungsdauer
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In der Regel ist mit folgenden Bearbeitungszeiten zu rechnen:
- Bei kleineren Maßnahmen auf Gehweg und ohne Eingriff in den Straßenraum: 2 Wochen
- Bei Arbeiten im Straßenraum, ohne Eingriff in die Programmsteuerung bestehender Lichtsignalanlagen: 3-4 Wochen (je nach Umfang)
- Bei umfänglichen Arbeiten, Änderungen an der Programmsteuerung bestehender Lichtsignalanlagen oder Einsatz von mobilen Signalanlagen sowie Umleitungen: 6-8 Wochen (je nach Umfang)
Kosten
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Einfacher Aufwand 88,00 €
Mittlerer Aufwand 177,00 €
Hoher Aufwand 265,00 €
Aufschlag für Dauer der Verkehrsrechtlichen Anordnung:
bis zu 30 Tage inklusive
darüber hinaus pro angefangener Monat zzgl.
einfacher und mittlerer Aufwand 29,00 €
hoher Aufwand 44,00 €
Aufschlag bei kurzfristiger Beantragung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung:
innerhalb von 4-9 Arbeitstagen zzgl. 29,00 €
innerhalb von 1-3 Arbeitstagen zzgl. 44,00 €
Verlängerung + Änderung (ohne Anhörung) einer bestehenden Verkehrsrechtlichen Anordnung:
durchschnittlicher Zeitaufwand 29,00 €
bis zu 30 Tage inklusive
darüber hinaus pro angefangener Monat
einfacher und mittlerer Aufwand zzgl. 29,00 €
hoher Aufwand zzgl. 44,00 €
Aufschlag kurzfristige Beantragung einer Verlängerung od. Änderung (ohne Anhörung):
innerhalb von 1-2 Arbeitstagen zzgl. 44,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ulm
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg