Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung

    Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

    Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
    Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.

    Beschreibung

    Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
    Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.

    Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass

    • eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
    • der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Sinsheim (Stadt Sinsheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 17 62

    74877 Sinsheim

    Lieferanschrift

    Wilhelmstraße 14-18

    74889 Sinsheim

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 14- 18

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07261 404-0

    Fax: 07261 404-165

    E-Mail: rathaus@sinsheim.de

    De-Mail: rathaus@sinsheim.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Sinsheim (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Sinsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 14- 18

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-165

    Telefon Festnetz: 07261 404-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Straßenverkehrsrecht (Straßenverkehrsrecht)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 46 80

    69036 Heidelberg

    Hausanschrift

    Adelsförsterpfad 7

    69168 Wiesloch

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Antrag
      Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen.
    • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
      RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
      Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.

    Voraussetzungen

    Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

    Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

    • der antragstellenden Person,
    • den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
    • der Polizei.

    Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Art, Ort und Umfang der Baumaßnahme (siehe auch unter "Fristen")

    Kosten

    Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.

    SIe berücksichtigen unter anderem:

    • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
    • das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Dauer der Einschränkung der Straßenraumes

    Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en