Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung

    Baustellen auf öffentlichen Straßen - Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
    Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
    Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
    Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
    Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass

    • eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
    • der Verkehrsfluss so wenig möglich beeinträchtigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Baustellenmanagement (Baustellenmanagement)

    Adresse

    Hausanschrift

    Cäcilienstraße 49

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    E-Mail: baustellen@heilbronn.de

    Fax: +49 7131 56 3179

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 2760

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    • aussagekräftiger Lageplan (VERPFLICHTEND)

    Hinweis: Falls Unterlagen nicht (vollständig) eingereicht werden, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Gegebenenfalls ist eine gebührenpflichtige Ortsbesichtigung erforderlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Sie können die Anordnung der verkerhsregelnden Maßnahmen schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.

    Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

    • der antragstellenden Person,
    • den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
    • der Polizei.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten beim Amt für Straßenwesen einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heilbronn

    je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monate

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Anlage 2. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.

    Berücksichtigt wird unter anderem:

    • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
    • das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin
    • Dauer der Einschränkung des Straßenraumes

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen (aussagekräftiger Lageplan, Verkehrszeichenplan/Regelplan, RSA-Schulungsnachweise des Verantwortlichen und dessen Vertretung) mindestens zwei Wochen vor Beginn der Baumaßnahme entsprechend einzureichen. Falls unvollständige Unterlagen eingereicht werden, kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.

     

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Baustellen@heilbronn.de.

     

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    Sie können diesen Antrag zwischenspeichern und jederzeit wieder die Bearbeitung aufnehmen. Wählen Sie dazu in Ihrem Servicekonto den Menüpunkt "Meine Onlineanträge" aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de