Baustellen auf öffentlichen Straßen - Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen beantragen
Hinweise für Heilbronn
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass
- eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
- der Verkehrsfluss so wenig möglich beeinträchtigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
- aussagekräftiger Lageplan (VERPFLICHTEND)
Hinweis: Falls Unterlagen nicht (vollständig) eingereicht werden, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Gegebenenfalls ist eine gebührenpflichtige Ortsbesichtigung erforderlich.
Voraussetzungen
Hinweise für Heilbronn
Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heilbronn
Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
Rechtsbehelf
Hinweise für Heilbronn
Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
Hinweise für Heilbronn
Sie können die Anordnung der verkerhsregelnden Maßnahmen schriftlich, mündlich oder elektronisch beantragen.
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
- der antragstellenden Person,
- den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Fristen
Hinweise für Heilbronn
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten beim Amt für Straßenwesen einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heilbronn
je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monate
Kosten
Hinweise für Heilbronn
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Anlage 2. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.
Berücksichtigt wird unter anderem:
- Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
- das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin
- Dauer der Einschränkung des Straßenraumes
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heilbronn
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen (aussagekräftiger Lageplan, Verkehrszeichenplan/Regelplan, RSA-Schulungsnachweise des Verantwortlichen und dessen Vertretung) mindestens zwei Wochen vor Beginn der Baumaßnahme entsprechend einzureichen. Falls unvollständige Unterlagen eingereicht werden, kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Baustellen@heilbronn.de.
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.
Sie können diesen Antrag zwischenspeichern und jederzeit wieder die Bearbeitung aufnehmen. Wählen Sie dazu in Ihrem Servicekonto den Menüpunkt "Meine Onlineanträge" aus.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg