Berechtigungszertifikat nach PAuswG Erteilung

    Berechtigungszertifikat für die Online-Ausweisfunktion beantragen

    Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann, ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und Authentifizierung von Nutzer und Anbieter berechtigt.
    Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:

    Beschreibung

    Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann, ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und Authentifizierung von Nutzer und Anbieter berechtigt.
    Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:

    • Diensteanbieter und
    • Identifizierungsdiensteanbieter
    • Vor-Ort-Diensteanbieter

    Es werden folgende Berechtigungen unterschieden:

    • der Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern,
    • das Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern und
    • der Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern.

     
    Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern
     
    Mit dem Berechtigungszertifikat bekommen Sie die Erlaubnis, Daten aus Personalausweisen zur Identifizierung des Inhabers anzufragen und zu verarbeiten. Mit dem Berechtigungszertifikat und den geprüften elektronischen Schlüsseln, wird der technische Zugriff ermöglicht. Sie können damit die Online-Ausweisfunktion als ein digitales Identifizierungsmittel in ihren eigenen Online-Dienst oder in einem Automaten oder Terminal integrieren.
    In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, weshalb Sie ein Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion haben und wie Sie die Personendaten der Ausweisinhaber nutzen werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten ausreichend geschützt sind.
     
    Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern
     
    Überall dort, wo Personendaten wie Name und Adresse in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich ein Vor-Ort-Auslesen an. Die Daten werden elektronisch ausgelesen und übernommen.
    Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist persönlich anwesend. Der Inhaber der Berechtigung muss die Ausweisinhaberin/den Ausweisinhaber vor dem Auslesen der Daten anhand des aufgedruckten Lichtbilds und seiner Personendaten identifizieren.
    Beim Vor-Ort-Auslesen entfällt die PIN-Eingabe durch den Ausweisinhaber. Sie wird durch die Eingabe oder technische Erfassung der Zugangsnummer (Card Access Number – CAN) auf der Vorderseite des Ausweises durch den Inhaber der Berechtigung ersetzt.
     
    Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern
     
    Unternehmen und Behörden können für den Identitätsnachweis einen zertifizierten Service Dritter in Anspruch nehmen. Die sogenannten Identifizierungsdiensteanbieter stellen die Daten aus der Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Einzelfall den Unternehmen und Behörden zur Verfügung. Identifizierungsdiensteanbieter müssen dafür anstelle der Diensteanbieter die Berechtigung und das Berechtigungszertifikat beantragen.
    Sie müssen zusätzlich Ihren Service beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieren lassen.
     
    Die Berechtigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden.
     
    Hinweis
    Den Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) müssen Sie als Antragsteller selbst beauftragen. Das heißt: Auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides des Bundesverwaltungsamts (BVA) schließen Sie direkt mit dem Anbieter von Berechtigungszertifikaten einen Vertrag über den technischen Bezug des Berechtigungszertifikats und der Sperrlisten ab.

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    Ansprechpartner

    Für Kreis Zollernalbkreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Datenschutzerklärung
    • Handelsregisterauszug (nur für E-Business)
    • Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer Berechtigung
    • Zum Verständnis können Sie Ihren Geschäftsprozess anhand eines Flussdiagramms darstellen und dem Antrag beifügen.
    • Falls Sie einen technischen Dienstleister in Anspruch nehmen, fügen Sie bitte den Vertrag hinzu.
    • Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) (nur Identifizierungsdiensteanbieter)

    Voraussetzungen

    Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:

    • Diensteanbieter
    • Identifizierungsdiensteanbieter
    • Vor-Ort-Diensteanbieter

    Weitere Voraussetzungen:

    • Anforderungen an Diensteanbieter für Ihren Erwerb einer Berechtigung:
      • Identität des Diensteanbieters mitteilen und nachweisen,
      • Schilderung des dem Antrag zugrundeliegenden Interesses an einer Berechtigung, insbesondere zur geplanten organisationsbezogenen Nutzung
      • Nachweis über Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
      • es dürfen keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Berechtigung vorliegen
    • Gesonderte Anforderungen an Identifizierungsdiensteanbieter:
      • Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) über die Einhaltung der Vorgaben
    • Außerdem brauchen Sie für den Betrieb einen eigenen eID-Server oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider oder
      • eine geeignete Software,
      • ein Lesegerät für das Vor-Ort-Auslesen und
      • eine geeignete Integration der Ausweisanwendung in Ihre Website beziehungsweise Ihr Hintergrundsystem.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen das Berechtigungszertifikat schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

    Schriftliche Antragstellung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit allen weiteren geforderten Unterlagen per Post an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.
    • Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
    • Sie bekommen dann per Post
      • den Nachweis über die Berechtigung oder
      • einen Bescheid über die Ablehnung
      • oder eine Aufforderung zur Neubeantragung

    zugestellt.

    Online-Antragstellung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
      • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
    • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab.
    • Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
    • Sie bekommen dann per Post
      • den Nachweis über die Berechtigung zugestellt oder
      • einen Bescheid über die Ablehnung
      • (oder eine Aufforderung zur Neubeantragung)

    zugestellt.

    • Sie müssen dann einen Berechtigungszertifikateanbieter für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate wählen und können dann auf Basis des positiven Berechtigungsbescheids einen Vertrag abschließen.
    • Nun können Sie einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen.

    Hinweis
    eID-Service-Anbieter können Sie kostenpflichtig bei der Beschaffung der Zertifikate unterstützen und die vollständige Infrastruktur zur Verfügung stellen.

    Fristen

    Gültigkeit des Berechtigungszertifikates: 3 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    • Ausstellung eines Berechtigungszertifikates: 1 bis 2 Wochen

    Hinweis: Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und dem Berechtigungszertifikateanbieter sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können.

    Kosten

    • Erteilung einer Berechtigung: EUR 102,00
    • Abgelehnter Antrag auf Berechtigung: EUR 80,00
    • Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung: EUR 115,00

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en