Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung beantragen
Beschreibung
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sind Sie verpflichtet, der Kammer Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen. Die eintragungspflichtigen Tatsachen ergeben sich aus § 38 WiPrO. .
Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)
- § 38 WiPrO
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie müssen die Mitteilung in schriftlicher oder elektronischer Form machen. Schriftliche Dokumente in elektronischer Form müssen den Namen des Mitglieds enthalten und mit einer qualifizierten Signatur versehen sein.
Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
Fristen
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, also ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch bei verspäteter Änderungsmitteilung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert zirka 1 Woche.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg