Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung

    Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung beantragen

    Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sind Sie verpflichtet, der Kammer Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen. Die eintragungspflichtigen Tatsachen ergeben sich aus § 38 WiPrO. .

    Beschreibung

    Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sind Sie verpflichtet, der Kammer Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen. Die eintragungspflichtigen Tatsachen ergeben sich aus § 38 WiPrO. .

    Ansprechpartner

    Wirtschaftsprüferkammer (Wirtschaftsprüferkammer)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 30 18 82

    10746 Berlin

    Hausanschrift

    Rauchstraße 26

    10787 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: admin@wpk.de

    Fax: 030 / 726161-212

    Telefon Festnetz: 030 / 726161-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Mitteilung in schriftlicher oder elektronischer Form machen. Schriftliche Dokumente in elektronischer Form müssen den Namen des Mitglieds enthalten und mit einer qualifizierten Signatur versehen sein.

    Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

    Fristen

    Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, also ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch bei verspäteter Änderungsmitteilung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert zirka 1 Woche.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en