Frauenhäuser - Förderung beantragen
Beschreibung
In Baden-Württemberg gibt es Frauen- und Kinderschutzhäuser, die Frauen und deren Kindern vorübergehend Schutz, Unterkunft und Betreuung bieten, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroht sind.
Die Frauen- und Kinderschutzhäuser werden vom Land Baden-Württemberg durch Förderung der laufenden Kosten und Investitionen unterstützt, um Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote bieten zu können. Auch soll für Notfälle jederzeit die telefonische Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft gewährleistet sein.
Online-Dienste
- Aitern
- Bad Bellingen
- Binzen
- Böllen
- Efringen-Kirchen
- Eimeldingen
- Fischingen
- Fröhnd
- Grenzach-Wyhlen
- Häg-Ehrsberg
- Hasel
- Hausen im Wiesental
- Inzlingen
- Kandern
- Kleines Wiesental
- Lörrach
- Malsburg-Marzell
- Maulburg
- Rheinfelden (Baden)
- Rümmingen
- Schallbach
- Schliengen
- Schönau im Schwarzwald
- Schönenberg
- Schopfheim
- Schwörstadt
- Steinen
- Todtnau
- Tunau
- Utzenfeld
- Weil am Rhein
- Wembach
- Wieden
- Wittlingen
- Zell im Wiesental
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Kreis Lörrach (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Für Investitionsförderung: Aufstellung der geplanten Ausgaben mit Nennung und Erläuterung zu den einzelnen geplanten Maßnahmen (formlos)
Voraussetzungen
Sie sind Träger eines Frauen- und Kinderschutzhauses.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen einen Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht des jeweiligen Regierungsbezirks erhoben werden.
Verfahrensablauf
- Melden Sie sich mit Ihrem Servicekonto auf www.service-bw.de an.
- Wählen Sie aus, wofür Sie eine Förderung wünschen:
- für den laufenden Betrieb oder/und
- Investitionen am/im Frauen- und Kinderschutzhaus
- Füllen Sie das Online-Antragsformular vollständig aus.
- Für Investitionen: Laden Sie in Schritt 4 der Antragstellung die erforderliche Unterlage (s. u.) hoch.
- Schicken Sie den Antrag online bis 31.03. ab.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine E-Mail mit dem entsprechenden Zuwendungsbescheid sowie Formularen für die Auszahlung und für den Verwendungsnachweis.
- Anschließend kann die Auszahlung des Förderbetrages per E-Mail beantragt werden. Dann erhalten Sie die Förderung vom zuständigen Regierungspräsidium überwiesen.
- Der Verwendungsnachweis ist dem zuständigen Regierungspräsidium bis zum 31.03. des Folgejahres vorzulegen.
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.
Fristen
bis zum 31.03. jedes Jahres (Förderanträge: laufendes Jahr, Verwendungsnachweise: Folgejahr)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/fb80/frauen-kinderschutzhaeuser
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg