Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen
Beschreibung
Doktorgrade müssen nachgewiesen werden, sofern sie sich nicht schon aus dem Personalausweis, einem früheren Pass oder dem Melderegister ergeben.
Doktorgrade werden ohne Zusatz der Fachrichtung in abgekürzter Form mit Punkt eingetragen (DR.).
Ehrendoktorgrade (zum Beispiel DR. HC., DR. EH.) sind grundsätzlich nur eintragungsfähig, wenn sie von einer deutschen Hochschule oder Universität mit Promotionsrecht verliehen worden sind. Von einer ausländischen Hochschule oder Universität mit Promotionsrecht verliehene Ehrendoktortitel sind nur eintragungsfähig, wenn sie allein mit dem Zusatz "EH." oder "HC." geführt werden dürfen.
Inhaberinnen bzw. Inhaber von Doktorgraden aus EU- und EWR-Staaten sowie des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können die Abkürzung "DR." ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen und eintragen lassen, wenn diese in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworben wurden.
Andere akademische Grade, Titel oder Amtsbezeichnungen als der Doktorgrad, zum Beispiel Dipl.-Ing. oder Prof., dürfen nicht in den Pass eingetragen werden.
Die Eintragung "DR." für Berufsdoktorate, sogenannte kleine Doktorgrade oder andere Hochschultitel (Master, Bachelor, o.ä.) sind nicht zulässig.
Die Eintragungsfähigkeit von Doktorgraden, zum Beispiel PhD, aus Ländern außerhalb der EU und des EWR (unter anderem Australien, Israel, Japan, Kanada, USA) richtet sich nach den jeweils aktuellen Beschlüssen der Kultusministerkonferenz. Diese sind einsehbar im von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland geführten "Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse" (http://www.anabin.de). Diese Datenbank kann auch zur Prüfung der Eintragungsfähigkeit ausländischer Doktorgrade herangezogen werden.
Ansprechpartner
Für Deckenpfronn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Für die Eintragung von in Deutschland erworbenen Doktorgraden:
- Verleihungsurkunde oder Besitzzeugnis
Für die Eintragung von im Ausland erworbenen Doktorgraden:
- formloser Antrag
- Verleihungsurkunde oder Besitzzeugnis
Voraussetzungen
Ausländische Doktorgrade dürfen nur eingetragen werden, wenn die antragstellende Person nach den Hochschulgesetzen der Länder der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit den Feststellungen der Kultusministerkonferenz zur Führung der Abkürzung "DR." ohne weiteren Zusatz berechtigt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Für die Eintragung eines in Deutschland erworbenen Doktorgrades kann über das Terminsystem ein Termin für die Antragstellung eines Identitätsdokumentes vereinbart werden.
Weitere Informationen:
Personalausweis beantragen
Reisepass beantragen
Für die Eintragung eines ausländischen Doktorgrades senden Sie den unterschriebenen formlosen Antrag per Post an:
Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Bürgerangelegenheiten
Sachgebiet Recht
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe
Fristen
Es liegen keine Fristen vor.
Kosten
Für die Eintragung eines Doktorgrades im Melderegister und im Ausweisregister entstehen keine Kosten.
Für die Ablehnung eines Antrages auf Eintragung eines Doktorgrades im Melderegister und im Ausweisregister entstehen Kosten entsprechend der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es liegen keine Hinweise vor.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg